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   BGH, 05.07.1971 - III ZR 72/68   

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https://dejure.org/1971,7367
BGH, 05.07.1971 - III ZR 72/68 (https://dejure.org/1971,7367)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1971 - III ZR 72/68 (https://dejure.org/1971,7367)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1971 - III ZR 72/68 (https://dejure.org/1971,7367)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisen einer Revision - Enge Verbindung zwischen Kaufvertrag und Kreditvertrag und die Anwendung des Abzahlungsgesetzes - Voraussetzungen der Annahme eines engen Zusammenhangs zwischen Kaufvertrag und Finanzierungsvertrag - Vorliegen eines finanzierten ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 128/65

    Finanzierung eines Gebrauchtwagenkaufes

    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - III ZR 72/68
    Aus diesen Erwägungen heraus hat die Rechtsprechung im Falle des Auseinanderfallens von Verkäufer und Kreditgeber nicht nur dann, wenn es um die Verwirklichung von Risiken ging, gegen die das Abzahlungsgesetz selbst schützen wollte, sondern auch dann, wenn Risiken in Frage standen, die erst infolge dieses Auseinanderfallens von Verkäufer und Kreditgeber auftreten konnten und gegen die das Abzahlungsgesetz einen Schutz nicht vorsah, die Schutzwürdigkeit und -fähigkeit des (Abzahlungs-)Käufers im Rahmen eines finanzierten Abzahlungsgeschäfts geprüft (vgl. BGHZ 37, 94 und 47, 233, 235 ff mit weiteren Nachweisen).

    Schon aus diesem Grunde kann dahinstehen, ob hier überhaupt die arglistige Täuschung der Firma B. & Co. der Klägerin in der Weise zugerechnet werden könnte, daß auch der Kreditvertrag anfechtbar geworden wäre (vgl. BGHZ 47, 233, 236) [BGH 20.02.1967 - III ZR 128/65] .

    Man muß vielmehr allein darauf abstellen, wie sich dem Käufer im Einzelfall die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kreditgeber darstellen, ob sie ihm insbesondere als "wirtschaftliche Einheit" (vgl. dazu insbesondere BGHZ 47, 233, 237 [BGH 20.02.1967 - III ZR 128/65] /8) erscheinen mußten.

    Bei dieser Sachlage war die Klägerin - wie der Senat für vergleichbare Fälle wiederholt betont hat (vgl. insbesondere BGHZ 47, 233, 239) [BGH 20.02.1967 - III ZR 128/65] - gehalten, die Käufer eindeutig und klar und unübersehbar darauf hinzuweisen, daß das Darlehen auch in den zuvor genannten Fällen (Nichtlieferung der Kaufgegenstände, Mängel der Kaufgegenstände, wirksame Anfechtung des Kaufvertrages) zurückgezahlt werden müsse.

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - III ZR 72/68
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie sie bisher insbesondere in den Entscheidungen BGHZ 22, 90; 37, 94 [BGH 04.04.1962 - V ZR 110/60] und 47, 233 ihren Niederschlag gefunden hat, werden im Falle eines finanzierten Abzahlungsgeschäfts dem Käufer aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gewisse Einwendungen aus dem Kaufgeschäft zugestanden, da die Aufspaltung des wirtschaftlich einheitlichen Abzahlungsgeschäfts in zwei rechtlich getrennte Verträge nicht dazu führen dürfe, den Käufer gegenüber Mängeln der Kaufsache rechtlos oder schlechter zu stellen, als er ohne die Aufspaltung stehen würde.
  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 79/55

    Finanzierung eines Abzahlungsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - III ZR 72/68
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie sie bisher insbesondere in den Entscheidungen BGHZ 22, 90; 37, 94 [BGH 04.04.1962 - V ZR 110/60] und 47, 233 ihren Niederschlag gefunden hat, werden im Falle eines finanzierten Abzahlungsgeschäfts dem Käufer aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gewisse Einwendungen aus dem Kaufgeschäft zugestanden, da die Aufspaltung des wirtschaftlich einheitlichen Abzahlungsgeschäfts in zwei rechtlich getrennte Verträge nicht dazu führen dürfe, den Käufer gegenüber Mängeln der Kaufsache rechtlos oder schlechter zu stellen, als er ohne die Aufspaltung stehen würde.
  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 40/66

    Finanzierter Abzahlungskauf. Anfechtung durch Käufer

    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - III ZR 72/68
    Denn es kann in diesem Zusammenhang überhaupt nicht entscheidend darauf ankommen, ob - was der Käufer im allgemeinen gar nicht beurteilen kann - Verkäuferfirma und Kreditinstitut in einer auf die Dauer angelegten Geschäftsverbindung zueinander stehen (vgl. bereits BGHZ 47, 224 [BGH 20.02.1967 - III ZR 40/66] ; Pagendarm a.a.O. S. 440; Esser a.a.O. S. 99; Hörter a.a.O. S. 294).
  • BGH, 05.04.1962 - VII ZR 183/60

    Finanzierter Abzahlungskauf. Sachmängel

    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - III ZR 72/68
    Aus diesen Erwägungen heraus hat die Rechtsprechung im Falle des Auseinanderfallens von Verkäufer und Kreditgeber nicht nur dann, wenn es um die Verwirklichung von Risiken ging, gegen die das Abzahlungsgesetz selbst schützen wollte, sondern auch dann, wenn Risiken in Frage standen, die erst infolge dieses Auseinanderfallens von Verkäufer und Kreditgeber auftreten konnten und gegen die das Abzahlungsgesetz einen Schutz nicht vorsah, die Schutzwürdigkeit und -fähigkeit des (Abzahlungs-)Käufers im Rahmen eines finanzierten Abzahlungsgeschäfts geprüft (vgl. BGHZ 37, 94 und 47, 233, 235 ff mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 260/64

    Normales Bankkreditgeschäft finanziertes Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - III ZR 72/68
    Nimmt man hinzu, daß der Kreditvertrag auch noch von der Firma B. als "Mitverpflichteten" unterschrieben worden ist, dann kann es keinem Zweifel unterliegen, daß hier der Kreditvertrag darauf ausgerichtet war und zu dem ausgesprochenen Zweck abgeschlossen wurde, den Antragstellern zu dem Erwerb ganz bestimmter Sachen von einer bestimmten Verkäuferfirma zu verhelfen, und daß dieses Ziel, auf das beide Verträge ausgerichtet waren, diese Verträge wirtschaftlich zu einer Einheit verband (vgl. dazu BGHZ 47, 253 ff; Urteil des Senats vom 18. Dezember 1969 in NJW 1970, 701/3; Pagendarm in WM 1967, 434, 443; Hörter, "Der finanzierte Abzahlungskauf" S. 201 ff; Esser, "Das Verhältnis von Kaufvertrag und Darlehensvertrag" in der Festschrift für Kern (1968) S. 87, 101 ff).
  • BGH, 18.12.1969 - III ZR 248/68

    Verpflichtung zur Rückzahlung in den vereinbarten Teilbeträgen nach Empfang eines

    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - III ZR 72/68
    Nimmt man hinzu, daß der Kreditvertrag auch noch von der Firma B. als "Mitverpflichteten" unterschrieben worden ist, dann kann es keinem Zweifel unterliegen, daß hier der Kreditvertrag darauf ausgerichtet war und zu dem ausgesprochenen Zweck abgeschlossen wurde, den Antragstellern zu dem Erwerb ganz bestimmter Sachen von einer bestimmten Verkäuferfirma zu verhelfen, und daß dieses Ziel, auf das beide Verträge ausgerichtet waren, diese Verträge wirtschaftlich zu einer Einheit verband (vgl. dazu BGHZ 47, 253 ff; Urteil des Senats vom 18. Dezember 1969 in NJW 1970, 701/3; Pagendarm in WM 1967, 434, 443; Hörter, "Der finanzierte Abzahlungskauf" S. 201 ff; Esser, "Das Verhältnis von Kaufvertrag und Darlehensvertrag" in der Festschrift für Kern (1968) S. 87, 101 ff).
  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 20/66

    Finanzierter Abzahlungskauf. Rückabwicklung

    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - III ZR 72/68
    Unerheblich ist zunächst, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 20. Februar 1967 - III ZR 20/66 ausgeführt hat (insoweit nicht in BGHZ 47, 246, wohl aber in WM 1967, 461, 463 abgedruckt), daß hier zwischen der Klägerin als Kreditinstitut und der Firma B. & Co. als Verkäuferin noch der Versicherungsvertreter P. als Vermittler eingeschaltet war.
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